Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 04/2022)
Hundetraining
§ 1 Leistungsumfang
(1) Die Trainerin bietet Leistungen aus folgenden Themenbereichen an: Grundausbildung, Verhaltensauffälligkeiten im Bereich des Angst- und Aggressionsverhaltens, Entspannungstraining und Beschäftigung.
(2) Der konkrete Inhalt und Gegenstand der Vereinbarung und des Trainings ergeben sich aus den von den Kunden im Rahmen des Erstgesprächs, vor dem Erstgespräch oder im Verlauf des Trainings angegebenen Themen. Die Trainerin bietet generell folgende Leistungen an:
– Ein kostenloses Vorgespräch am Telefon von 15min.
– Online Coaching inkl. Videoauswertungen
– Ausführliche Anamnese
– Beantwortung von Fragen
– Individueller Trainingsplan
– Training vor Ort bei den Kunden zu Hause
– Funktionale Verhaltensanalyse
– Videos analysieren
– Wissensvermittlung
(3) Der Trainingserfolg ist von einer Vielzahl von beeinflussbaren, jedoch auch von nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig. Es wird daher darauf hingewiesen, dass ein Trainingserfolg dahingehend, als dass der Hund/die Hunde das von dem/den Kunden gewünschte Wunschverhalten auf jeden Fall zeigt und/oder ein unerwünschtes Verhalten auf keinen Fall (mehr) zeigt, nicht von der Trainerin geschuldet wird. Im Übrigen ist der Trainingserfolg u.a. davon abhängig, dass die von den Kunden der Trainerin notwendigen Informationen, sowie ggf. Bild- und Videomaterial vollständig und richtig sind und insbesondere die empfohlenen und angeleiteten Trainingsmethoden und Übungen entsprechend der jeweiligen Trainingsempfehlung eingehalten werden. Die Kunden verpflichten sich daher zur aktiven Mitarbeit.
§ 2 Hinweis-, Informations- und Verkehrssicherungspflicht des Kunden/der Kunden
(1) Die Teilnahme am Training erfolgt stets auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Anwesenheit der Trainerin entbindet die Kunden sowie sämtliche Personen, die das Mensch-Hund-Team in den Trainingseinheiten begleiten, in keinem Fall von der ihnen stets obliegenden Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht für den geführten Hund. Der Hund ist – es sei denn, die Trainingssituation erfordert etwas anderes – ausnahmslos an der Leine zu führen. Den Anordnungen der Trainerin ist im Hinblick auf die Sicherheit von Menschen und anderen Hunde unverzüglich Folge zu leisten.
(2) Das Training richtet sich nach dem individuellen Trainingsstand und den individuellen Möglichkeiten des Mensch-Hund-Teams unter Berücksichtigung der Rasse, des Alters, des Geschlechtes, den körperlichen Voraussetzungen und der etwaigen Verhaltensauffälligkeit des Hundes.
(3) Das Training findet an wechselnden Orten statt, wobei diese entsprechend dem Trainingsthema gewählt werden. Die städtischen und/oder kommunalen Vorschriften der Trainingsorte sind jedenfalls einzuhalten.
(4) Das Training im Außenbereich mit läufigen Hündinnen erfolgt in Absprache mit der Trainerin. Die Halter haben die Trainerin über Erkrankungen gleich welcher Art und/oder Besonderheiten des Hundes vor dem Training zu informieren. Ein gültiger Impfschutz wird vorausgesetzt.
§ 3 Zustandekommen der Vereinbarung
Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde die Trainingsvereinbarung unterzeichnen.
§ 4 Preise
(1) Es werden folgende Leistungen angeboten:
● Ausführliches Anamnesegespräch: 75,00€
● Einzeltraining vor Ort: 70,00€
● Einzeltraining 5er-Karte: 300,00€
● Online-Coaching inkl. Auswertung von Videos deines Alltages mit Hund: 60,00€
● Online-Coaching 5er-Karte: 250,00€
● Online-Coaching Termin (Hundewissen) ohne Auswertung von Videos: 50,00€
● Audio- oder Videotelefonat von 30 min. für weiteren Gesprächsbedarf: 30,00€
Je nach Thema wird die Trainerin im Rahmen des Erstgesprächs und/oder der ersten Trainingsstunde darauf hinweisen, dass zur Bearbeitung des jeweiligen Themas eine Mindestanzahl an Trainingsstunden erforderlich ist.
(2) Die Trainingspakete haben eine Laufzeit von maximal 24 Monaten. Der Kunde hat jedoch monatlich die Möglichkeit, das von ihm gebuchte Trainingspaket zu kündigen und zwar mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende.
(3) Sollte der Kunde die Trainingsvereinbarung bereits unterzeichnet haben und der Vertrag zustande gekommen sein, hat der Kunde die Möglichkeit, seine im Rahmen des Vertragsabschlusses abgegebene Willenserklärung zu widerrufen bevor seitens der Trainerin eine Leistung erbracht wurde und bevor der erste Termin stattgefunden hat. Dieser Widerruf hat in Textform gegenüber der Trainerin zu erfolgen und hat bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der ersten Leistungserbringung zu erfolgen.
(4) Bei Anfahrt der Trainerin zum Wohnort des Kunden sowie den Trainings im Außenbereich fallen Fahrtkosten iHv € 0,30* pro gefahrenen Kilometer an.
(5) Datum und Uhrzeit des Trainings werden mit den Kunden individuell vereinbart. Die Bezahlung der ggf. vor dem Trainingspaket gebuchten Einzelstunden erfolgt nach erbrachter Leistung in bar oder per Überweisung auf das Konto der Trainerin. Die Bezahlung der Trainingspakete erfolgt zu Beginn des Trainingsmonats im Voraus in bar oder per Überweisung auf das Konto der Trainerin nach erfolgter Rechnungstellung.
(6) Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur anteiligen Rückforderung der Vergütung. Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Trainings muss mindestens 24 Stunden vorher durch den Kunden erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird das Training voll berechnet.
(7) Bei durch dem/den Kunden verschuldeten vorzeitigen Abbruch der Trainingsstunde werden bereits gezahlte Gebühren nicht erstattet.
(8) Bei Zahlungsverzug des Kunden hat die Trainerin an der von ihr zu erbringenden Leistung ein Zurückbehaltungsrecht.
§ 5 Haftung
(1) Die Trainerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit handelt. Sämtliche Begleitpersonen, die an einer Trainingsstunde teilnehmen, sind von dieser Haftungsregelung erfasst.
(2) Für sämtliche Schäden, die durch die trainierten Hunde verursacht werden, haftet der Hundehalter und/oder Eigentümer des Hundes. Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Teilnahme.
(3) Für sämtliche Schäden, die durch die Anwendung und Ausführung von Trainingsvorschlägen, sei es an Rechtsgütern Dritter oder an Rechtsgütern des Kunden, entstehen, haftet der Kunde selbst.
§ 6 Urheberrecht
Trainingszusammenfassungen, Anleitungen, Handouts, Skripte, sonstige Materialien, Videos und Fotos, die dem Kunden im Rahmen des Trainings ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Trainerin nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
§ 7 Datenschutz
Die von dem Kunden angegeben personenbezogenen Daten werden von der Trainerin gespeichert und allein zum Zwecke der Vertragserfüllung gespeichert und verarbeitet. Auf die separat auszuhändigende Einwilligungserklärung gemäß den Vorschriften der DSGVO wird verwiesen.
§ 8 Individualabreden
Von diesen Allgemeinen Trainingsbedingungen und der geschlossenen Trainingsvereinbarung können die Trainerin und der Kunde/die Kunden abweichende Individualabreden in Textform treffen. Diese sind dann gegenüber den Allgemeinen Trainingsbedingungen vorrangig.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung und/oder der Allgemeinen Trainingsbedingungen und/oder seine Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Dogwalking
§ 1 Leistungsumfang
(1) Die Vertragsparteien schließen einen Dienstvertrag. Die Dogwalkerin erbringt folgende Leistungen, wobei die Leistungen im Einzelnen individualvertraglich vereinbart werden:
a) Abholung und Bringdienst: Der Hund wird von der Dogwalkerin zu der vereinbarten Zeit bei dem Kunden abgeholt und nach Beendigung des Spazierganges wieder zurück gebracht. Der Fahrdienst erfolgt mit dem Pkw der Dogwalkerin, sodass der Hund – je nach Größe und Gewicht– entweder auf der Rückbank (am Geschirr angeschnallt) oder im Kofferraum (ebenfalls am Geschirr angeschnallt) mitfährt. Da der Spaziergang mit mehreren Hunden – maximal jedoch mit fünf Hunden – erfolgt, kann es sein, dass der Hund mit anderen Hunden zusammen im Pkw der Dogwalkerin fährt, wobei nicht mehr als insgesamt drei Hunde im Pkw transportiert werden.
b) Spaziergänge: Die Dogwalkerin geht mit dem Hund spazieren. Die maximale Anzahl der gemeinsam ausgeführten Hunde ist fünf. Die Länge des Spaziergangs sowie die Umgebung, in der der Spaziergang stattfindet, wird die Dogwalkerin individuell nach den Besonderheiten der Gruppe und den Besonderheiten der einzelnen Hunde bestimmen. Die Dauer der Spaziergänge liegt für gesunde und fitte Hunde ohne körperliche Einschränkungen zwischen 60 und 90 Minuten. Ist der Hund – oder einer der Hunde in der Gruppe – „Senior“ oder bewegungseingeschränkt, so richtet sich die Dauer individuell nach den Bedürfnissen und Fähigkeiten des eingeschränkten Hundes.
c) Beschäftigung/Enrichment: Die Dogwalkerin wird dem Hund auf den Spaziergängen Beschäftigungs- und Enrichmentmöglichkeiten anbieten, die sich an den Interessen, der Fitness und den (evtl. rassespezifischen) Bedürfnissen des Hundes richten. Als Belohnung werden Futter und Spielzeug verwendet.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, sowie die von der Dogwalkerin ggf. zu beachtenden Besonderheiten des Hundes, ergeben sich aus dem Erstgespräch, das dem Kennenlernen des Kunden und des Hundes dient und einen Probespaziergang mit dem Kunden gemeinsam beinhaltet, sowie nach dem konkreten Inhalt des nach dem Probespaziergang zu schließenden Vertrags.
§ 2 Informationspflichten des Kunden
(1) Vor Zustandekommen des Dogwalkervertrags ist der Kunde verpflichtet, der Dogwalkerin die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendigen Informationen zu übermitteln und die entsprechenden Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Diese Informationen sind zwingend notwendig, um zu beurteilen, ob sich der Hund für eine bestimmte Dogwalking-Gruppe eignet und die gesetzlichen Voraussetzungen zum Führen dieses Hundes erfüllt sind bzw. erfüllt werden können. Die Informationen wird der Kunde der Dogwalkerin im Rahmen des Erstgesprächs/des Kennenlern-Spazierganges und sodann verbindlich im Rahmen des jeweils zu schließenden Vertrags mitteilen und die entsprechenden Nachweise vorlegen.
§ 3 Voraussetzungen für das Zustandekommen des Vertrags
(1) Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
a) Mikrochip
b) Ein gut sitzendes Brustgeschirr
c) Bei Hunden ohne Unterfell (z.B. Jack Russel Terrier, Rhodesian Ridgebacks, Magyar Viszla, Dalmatiner, Staffordshire Bullterrier, Pitbullterrier, Dackel, Beagle, Galgos, Greyhounds) muss ab + 5 °C ein Mantel bereitgestellt werden
d) Hundehalterhaftpflichtversicherung: Dem Kunden wird empfohlen, sich vor Zustandekommen des Vertrags bei seiner Hundehalterhaftpflichtversicherung zu erkundigen, ob der Hund auch im Fall des gewerblichen Fremdhütens versichert ist.
e) Ordnungsgemäße Meldung bei der Kommune
f) Bei sog. „Listenhunden“ sowie den in §§ 3, 10 LHundG NRW genannten Hunderassen ist die Bescheinigung über einen Wesenstest oder den Hundeführerschein vorzulegen oder ein gut sitzender Maulkorb bereit zu stellen, an der Hund bereits gut gewöhnt ist; auch ist die Erfüllung der für diese Hunde gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten nachzuweisen (Kastration, ordnungsgemäße Meldung, Haftpflichtversicherung usw.)
g) Der Hund ist grundsätzlich verträglich mit anderen Hunden.
h) Ein Impfschutz gegen die gesetzlich verpflichtenden Impfungen.
(2) Folgendes wird empfohlen:
a) Schutz vor Zecken, Flöhen, Haarlingen und anderen Parasiten (saisonal bedingt)
b) Registrierung bei TASSO
§ 4 Zustandekommen der Vereinbarung
Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde die entsprechende Dogwalker-Vereinbarung unterzeichnet.
§ 5 Preise
(1) Für die von der Dogwalkerin zu erbringenden Leistungen gilt die in vereinbarte Vergütung.
(2) Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto der Dogwalkerin nach entsprechender Rechnungsstellung. Die Rechnung wird bei gebuchten Monatsabos zu Beginn des Monats gestellt. Sollte der Kunde kein Monatsabo gebucht haben, sondern Einzelleitungen in Anspruch nehmen, erfolgt die Rechnungsstellung nach erbrachter Leistung zum Monatsende. Die vereinbarte Vergütung ist spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunden fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde automatisch mit der Zahlung in Verzug.
§ 6 Haftung
(1) Für sämtliche Schäden, die während der Zeit, in der sich der Hund in der Obhut der Dogwalkerin befindet, an dem Hund oder an Rechtsgütern Dritter entstehen, haftet die Dogwalkerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Kunden.
(2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die sich aus § 833 BGB ergebende Tierhalterhaftung auch dann nicht auf die Dogwalkerin übergeht, wenn sich der Hund in der Obhut der Dogwalkerin befindet. Die in § 833 BGB gesetzlich normierte Tiergefahr verbleibt ununterbrochen bei dem Hundehalter.
(3) Für den Fall, dass der Hund des Kunden ausreißt, gestohlen wird und/oder sich verletzt – sei es durch einen Unfall, einen anderen Hund, durch Wild, den Straßenverkehr, die Aufnahme von Giftstoffen und/oder Unrat sowie verletzenden Gegenständen etc. – haftet die Dogwalkerin nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn es handelt sich um Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Kunden.
(4) Sollte sich der Hund, während er sich im unmittelbaren Besitz der Dogwalkerin befindet, verletzen, wird die Dogwalkerin den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen und nach Rücksprache und Einverständnis des Kunden mit dem Hund einen Tierarzt aufsuchen. Für die durch diesen Tierarztbesuch entstehenden Kosten wird die Dogwalkerin nicht aufkommen, die Kosten sind in voller Höhe von dem Kunden zu begleichen. Sollte die Dogwalkerin Tierarztkosten vorgelegt haben, verpflichten sich die Kunden, der Dogwalkerin den sich aus der entsprechenden Tierarztrechnung ergebenden Betrag zu erstatten.
(5) Sollte die Verletzung des Hundes im konkreten Einzelfall ein sofortiges Handeln der Dogwalkerin und somit einen sofortigen Besuch beim Tierarzt und/oder einer Tierklinik erforderlich machen ohne dass vorher mit dem Kunden Rücksprache gehalten werden konnte, sind auch die dadurch entstehenden Behandlungs- und Tierarztkosten sind in voller Höhe von dem Kunden zu begleichen. Sollte die Dogwalkerin Tierarztkosten vorgelegt haben, verpflichten sich die Kunden auch in diesem Fall, der Dogwalkerin den sich aus der entsprechenden Tierarztrechnung ergebenden Betrag zu erstatten.
(6) Sollte der Kunde der Dogwalkerin zwecks Abholung oder Zurückbringen des Hundes einen Schlüssel zur Wohnung/Haus etc. ausgehändigt haben, haftet die Dogwalkerin bei Verlust des Schlüssels ebenfalls nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, es sei denn es handelt sich um Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Kunden.
§ 7 Datenschutz
Die von dem Kunden angegeben personenbezogenen Daten werden von der Dogwalkerin gespeichert und allein zum Zwecke der Vertragserfüllung gespeichert und verarbeitet. Auf die separat auszuhändigende Einwilligungserklärung gemäß den Vorschriften der DSGVO wird verwiesen.
§ 8 Individualabreden
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geschlossenen Vereinbarung können die Dogwalkerin und der Kunde abweichende Individualabreden in Textform treffen. Diese sind dann gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder seine Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.