Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 08/2025)

Hundetraining

§ 1 Leistungsumfang

(1) Die Trainerin bietet Leistungen aus folgenden Themenbereichen an: Grundausbildung (Sitz, Platz, Leinenführigkeit, Rückruf, etc.), Angst- und Aggressionsverhalten (Besucherproblematiken, Geräuschangst, Begegnungstraining, etc.), Entspannungstraining und Beschäftigung.

(2) Der konkrete Inhalt und Gegenstand der Vereinbarung und des Trainings ergeben sich aus den von den Kund:innen im Rahmen des Erstgesprächs, vor dem Erstgesprächs oder im Verlauf des Trainings angegebenen Themen. Die Trainerin bietet generell folgende Leistungen an:

  • Ein kostenloses Vorgespräch von 15min.
  • Online Coaching einzeln und in Gruppen
  • Training vor Ort bei den Kund:innen zu Hause/einem vereinbarten Trainingsort in Form von Einzel- oder Gruppentrainings
  • Ausführliche Anamnese
  • Individueller Trainingsplan
  • Funktionale Verhaltensnalyse
  • Videoanalyse
  • Wissensvermittlung in Form von Webinaren und Online-Workshops

(3) Der Trainingserfolg ist von einer Vielzahl von beeinflussbaren, jedoch auch von nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig. Es wird daher darauf hingewiesen, dass ein Trainingserfolg dahingehend, als dass der Hund/die Hunde das von den Kund:innen gewünschte Wunschverhalten auf jeden Fall zeigt und/oder ein unerwünschtes Verhalten auf keinen Fall (mehr) zeigt, nicht von der Trainerin geschuldet wird. Im Übrigen ist der Trainingserfolg u.a. davon abhängig, dass die von den Kund:innen der Trainerin notwendigen Informationen, sowie ggf. Bild- und Videomaterial vollständig und richtig sind und insbesondere die empfohlenen und angeleiteten Trainingsmethoden und Übungen entsprechend der jeweiligen Trainingsempfehlung eingehalten werden. Die Kund:innen verpflichten sich daher zur aktiven Mitarbeit.

§ 2 Hinweis-, Informations- und Verkehrssicherungspflicht der/des Kund:in/der Kund:innen

(1) Die Teilnahme am Training erfolgt stets auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Anwesenheit der Trainerin entbindet die Kund:innen sowie sämtliche Personen, die das Mensch-Hund-Team in den Trainingseinheiten begleiten, in keinem Fall von der ihnen stets obliegenden Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht für den geführten Hund. Der Hund ist – es sei denn, die Trainingssituation erfordert etwas anderes – ausnahmslos an der Leine zu führen. Den Anordnungen der Trainerin ist im Hinblick auf die Sicherheit von Menschen und anderen Hunde unverzüglich Folge zu leisten.

(2) Das Training richtet sich nach dem individuellen Trainingsstand und den individuellen Möglichkeiten des Mensch-Hund-Teams unter Berücksichtigung der Rasse, des Alters, des Geschlechtes, den körperlichen Voraussetzungen und der etwaigen Verhaltensauffälligkeit des Hundes.

(3) Das Training findet an wechselnden Orten statt, wobei diese entsprechend dem Trainingsthema gewählt werden. Die städtischen und/oder kommunalen Vorschriften der Trainingsorte sind jedenfalls einzuhalten.

(4) Das Training im Außenbereich (nur bei Einzeltrainings) mit läufigen Hündinnen erfolgt in Absprache mit der Trainerin. Das Training mit läufigen Hündinnen im Gruppentraining ist nicht möglich. Die Halter:innen haben die Trainerin über Erkrankungen gleich welcher Art und/oder Besonderheiten des Hundes vor dem Training zu informieren. Ein gültiger Impfschutz wird vorausgesetzt und bei Bedarf kontrolliert. Bei Gruppenkursen ist zudem eine regelmäßige Entwurmung Pflicht.

§ 3 Zustandekommen der Vereinbarung

Der Vertrag kommt zustande, indem der/die Kund:in die Trainingsvereinbarung unterzeichnet und/oder am Training (auch ohne Trainingsvereinbarung) teilnimmt.

§ 4 Preise

(1) Es werden folgende Leistungen angeboten (alle im Folgenden genannten Preise sind Netto- = Bruttobeträge, da es sich um umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 19 UstG handelt):

Einzeltraining, Gruppentraining und Webinare/Workshops

  • Ausführliches Anamnesegespräch: 85,00€
  • Einzeltraining vor Ort: 70,00€
  • Einzeltraining 5er-Karte: 300,00€
  • Online-Coaching Termin inkl. Auswertung von Videos des Alltages mit Hund: 60,00€
  • Online-Coaching 5er Karte: 250,00€
  • Audio- oder Videotelefonat von 30min. für weiteren Gesprächsbedarf: 30,00€
  • Gruppenkurs Alltagstraining fortgeschritten in 5 Wochen Blöcken je 100,00€
  • Gruppenkurs Antigiftködertraining 5 Wochen 100,00€
  • Gruppenkurs Beschäftigung 5 Wochen 100,00€
  • Gruppenkurs Mobility und Beschäftigung (fortlaufend) 20,00€ / Stunde oder 5er Karte 75,00€
  • Webinar Körpersprache Basics I,II und Hundesenioren je 50,00€
  • Onlinekurs „Wie lernt mein Hund?“ 10 Wochen 200€

Trainingspakete Einzeltraining

a) Für Neukund:innen vor Buchung eines Trainingspakets:

  • Vorgespräch telefonisch 15 Minuten Kostenlos
  • Es können vorab bis zu 3 Einzelstunden online oder vor Ort bei der/dem Kund:in zu Hause zu je € 70,00 gebucht werden, bevor ein Trainingspaket gebucht wird

b) Monatliches Trainingspaket € 500,00

  • Ausführliches Anamnesegespräch, falls vorher kein Erstgespräch stattgefunden hat.
  • 4x monatlich Einzelstunde vor Ort bei der/dem Kund:in zu Hause oder Online-Coaching
  • Täglich über WhatsApp Raum f. Fragen (10min/Tag)
  • Erstellung eines individuellen Trainingsplans
  • Regelmäßige Anpassung des Trainingsplans an die Bedürfnisse von Hund und Halter:in
  • Konkrete und zielorientiere Anleitung
  • Videos von der/dem Kund:in mit Hund/vom Training werden analysiert, die Auswertung wird mit der/dem Kund:in in einem Trainingstermin besprochen
  • Kurzanleitungen von Übungen in Form von Handouts werden der/dem Kund:in per E-Mail oder WhatsApp zur Verfügung gestellt

Je nach Thema wird die Trainerin im Rahmen des Erstgesprächs und/oder der ersten Trainingsstunde darauf hinweisen, dass zur Bearbeitung des jeweiligen Themas eine Mindestanzahl an Trainingsstunden erforderlich ist.

(2) Die Trainingspakete haben eine Laufzeit von maximal 24 Monaten. Die/der Kund:in hat jedoch monatlich die Möglichkeit, das von ihr/ihm gebuchte Trainingspaket zu kündigen und zwar mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende.

(3) Die gebuchten 5er Karten in Form von Einzeltrainings oder dem Mobility Kurs haben eine Laufzeit von 6 Monaten. Danach kann keine Stunde auf der speziellen Karte mehr in Anspruch genommen werden.

(4) Sollte die/der Kund:in die Trainingsvereinbarung bereits unterzeichnet haben und der Vertrag zustande gekommen sein, hat die/der Kund:in die Möglichkeit, seine im Rahmen des Vertragsabschlusses abgegebene Willenserklärung zu widerrufen bevor seitens der Trainerin eine Leistung erbracht wurde und bevor der erste Termin stattgefunden hat. Dieser Widerruf hat in Textform gegenüber der Trainerin zu erfolgen und hat bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der ersten Leistungserbringung zu erfolgen.

(5) Bei der Anfahrt der Trainerin zum Wohnort der/des Kund:in sowie den Trainings im Außenbereich fallen Fahrtkosten iHv € 0,30 pro gefahrenen Kilometer an.

(6) Datum und Uhrzeit des Trainings werden mit der/den Kund:in individuell vereinbart. Die Bezahlung der gebuchten Einzelstunden erfolgt nach erbrachter Leistung per Überweisung auf das Konto der Trainerin nach erfolgter Rechnungsstellung. Die Bezahlung der Trainingspakete erfolgt zu Beginn des Trainingsmonats im Voraus per Überweisung auf das Konto der Trainerin nach erfolgter Rechnungstellung. Die Bezahlung der gebuchten Gruppenkurse und Workshops/Webinare erfolgt vor erbrachter Leistung per Überweisung auf das Konto der Trainerin nach erfolgter Rechnungsstellung.

(7) Verspätungen der/des Kund:in gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur anteiligen Rückforderung der Vergütung. Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Trainings muss mindestens 24 Stunden vorher durch die/den Kund:in erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird das Training voll berechnet. Die Nicht-Teilnahme einzelner Stunden bei Gruppenkursen mit festen Laufzeiten wird nicht erstattet.

(8) Bei durch die/den Kund:in verschuldeten vorzeitigen Abbruch der Trainingsstunde werden bereits gezahlte Gebühren nicht erstattet.

(9) Bei Zahlungsverzug des Kunden hat die Trainerin an der von ihr zu erbringenden Leistung ein Zurückbehaltungsrecht.

§ 5 Haftung

(1) Die Trainerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit handelt. Sämtliche Begleitpersonen, die an einer Trainingsstunde teilnehmen, sind von dieser Haftungsregelung erfasst.

(2) Für sämtliche Schäden, die durch die trainierten Hunde verursacht werden, haftet die/der Hundehalter:in und/oder Eigentümer:in des Hundes. Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Teilnahme.

(3) Für sämtliche Schäden, die durch die Anwendung und Ausführung von Trainingsvorschlägen, sei es an Rechtsgütern Dritter oder an Rechtsgütern des Kunden, entstehen, haftet die/der Kund:in selbst.

§ 6 Urheberrecht

Trainingszusammenfassungen, Anleitungen, Handouts, Skripte, sonstige Materialien, Videos und Fotos, die der/dem Kund:in im Rahmen des Trainings ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Trainerin nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.

§ 7 Datenschutz

Die von der/dem Kund:in angegeben personenbezogenen Daten werden von der Trainerin gespeichert und allein zum Zwecke der Vertragserfüllung gespeichert und verarbeitet. Auf die separat auszuhändigende Einwilligungserklärung gemäß den Vorschriften der DSGVO wird verwiesen.

§ 8 Individualabreden

Von diesen Allgemeinen Trainingsbedingungen und der geschlossenen Trainingsvereinbarung können die Trainerin und die/der Kund:in abweichende Individualabreden in Textform treffen. Diese sind dann gegenüber den Allgemeinen Trainingsbedingungen vorrangig.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung und/oder der Allgemeinen Trainingsbedingungen und/oder seine Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Dogwalking

§ 1 Leistungsumfang

(1) Die Vertragsparteien schließen einen Dienstvertrag. Die Dogwalkerin erbringt folgende Leistungen, wobei die Leistungen im Einzelnen individualvertraglich vereinbart werden:
a) Abholung und Bringdienst: Der Hund wird von der Dogwalkerin zu der vereinbarten Zeit bei dem Kunden abgeholt und nach Beendigung des Spazierganges wieder zurück gebracht. Der Fahrdienst erfolgt mit dem Pkw der Dogwalkerin, sodass der Hund – je nach Größe und Gewicht– entweder auf der Rückbank (am Geschirr angeschnallt) oder im Kofferraum (ebenfalls am Geschirr angeschnallt) mitfährt. Da der Spaziergang mit mehreren Hunden – maximal jedoch mit fünf Hunden – erfolgt, kann es sein, dass der Hund mit anderen Hunden zusammen im Pkw der Dogwalkerin fährt, wobei nicht mehr als insgesamt drei Hunde im Pkw transportiert werden.
b) Spaziergänge: Die Dogwalkerin geht mit dem Hund spazieren. Die maximale Anzahl der gemeinsam ausgeführten Hunde ist fünf. Die Länge des Spaziergangs sowie die Umgebung, in der der Spaziergang stattfindet, wird die Dogwalkerin individuell nach den Besonderheiten der Gruppe und den Besonderheiten der einzelnen Hunde bestimmen. Die Dauer der Spaziergänge liegt für gesunde und fitte Hunde ohne körperliche Einschränkungen zwischen 60 und 90 Minuten. Ist der Hund – oder einer der Hunde in der Gruppe – „Senior“ oder bewegungseingeschränkt, so richtet sich die Dauer individuell nach den Bedürfnissen und Fähigkeiten des eingeschränkten Hundes.
c) Beschäftigung/Enrichment: Die Dogwalkerin wird dem Hund auf den Spaziergängen Beschäftigungs- und Enrichmentmöglichkeiten anbieten, die sich an den Interessen, der Fitness und den (evtl. rassespezifischen) Bedürfnissen des Hundes richten. Als Belohnung werden Futter und Spielzeug verwendet.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, sowie die von der Dogwalkerin ggf. zu beachtenden Besonderheiten des Hundes, ergeben sich aus dem Erstgespräch, das dem Kennenlernen des Kunden und des Hundes dient und einen Probespaziergang mit dem Kunden gemeinsam beinhaltet, sowie nach dem konkreten Inhalt des nach dem Probespaziergang zu schließenden Vertrags.

§ 2 Informationspflichten des Kunden

(1) Vor Zustandekommen des Dogwalkervertrags ist der Kunde verpflichtet, der Dogwalkerin die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendigen Informationen zu übermitteln und die entsprechenden Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Diese Informationen sind zwingend notwendig, um zu beurteilen, ob sich der Hund für eine bestimmte Dogwalking-Gruppe eignet und die gesetzlichen Voraussetzungen zum Führen dieses Hundes erfüllt sind bzw. erfüllt werden können. Die Informationen wird der Kunde der Dogwalkerin im Rahmen des Erstgesprächs/des Kennenlern-Spazierganges und sodann verbindlich im Rahmen des jeweils zu schließenden Vertrags mitteilen und die entsprechenden Nachweise vorlegen.

§ 3 Voraussetzungen für das Zustandekommen des Vertrags

(1) Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
a) Mikrochip
b) Ein gut sitzendes Brustgeschirr
c) Bei Hunden ohne Unterfell (z.B. Jack Russel Terrier, Rhodesian Ridgebacks, Magyar Viszla, Dalmatiner, Staffordshire Bullterrier, Pitbullterrier, Dackel, Beagle, Galgos, Greyhounds) muss ab + 5 °C ein Mantel bereitgestellt werden
d) Hundehalterhaftpflichtversicherung: Dem Kunden wird empfohlen, sich vor Zustandekommen des Vertrags bei seiner Hundehalterhaftpflichtversicherung zu erkundigen, ob der Hund auch im Fall des gewerblichen Fremdhütens versichert ist.
e) Ordnungsgemäße Meldung bei der Kommune
f) Bei sog. „Listenhunden“ sowie den in §§ 3, 10 LHundG NRW genannten Hunderassen ist die Bescheinigung über einen Wesenstest oder den Hundeführerschein vorzulegen oder ein gut sitzender Maulkorb bereit zu stellen, an der Hund bereits gut gewöhnt ist; auch ist die Erfüllung der für diese Hunde gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten nachzuweisen (Kastration, ordnungsgemäße Meldung, Haftpflichtversicherung usw.)
g) Der Hund ist grundsätzlich verträglich mit anderen Hunden.
h) Ein Impfschutz gegen die gesetzlich verpflichtenden Impfungen.

(2) Folgendes wird empfohlen:
a) Schutz vor Zecken, Flöhen, Haarlingen und anderen Parasiten (saisonal bedingt)
b) Registrierung bei TASSO

§ 4 Zustandekommen der Vereinbarung

Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde die entsprechende Dogwalker-Vereinbarung unterzeichnet.

§ 5 Preise

(1) Für die von der Dogwalkerin zu erbringenden Leistungen gilt die in vereinbarte Vergütung.
(2) Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto der Dogwalkerin nach entsprechender Rechnungsstellung. Die Rechnung wird bei gebuchten Monatsabos zu Beginn des Monats gestellt. Sollte der Kunde kein Monatsabo gebucht haben, sondern Einzelleitungen in Anspruch nehmen, erfolgt die Rechnungsstellung nach erbrachter Leistung zum Monatsende. Die vereinbarte Vergütung ist spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunden fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde automatisch mit der Zahlung in Verzug.

§ 6 Haftung

(1) Für sämtliche Schäden, die während der Zeit, in der sich der Hund in der Obhut der Dogwalkerin befindet, an dem Hund oder an Rechtsgütern Dritter entstehen, haftet die Dogwalkerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Kunden.
(2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die sich aus § 833 BGB ergebende Tierhalterhaftung auch dann nicht auf die Dogwalkerin übergeht, wenn sich der Hund in der Obhut der Dogwalkerin befindet. Die in § 833 BGB gesetzlich normierte Tiergefahr verbleibt ununterbrochen bei dem Hundehalter.
(3) Für den Fall, dass der Hund des Kunden ausreißt, gestohlen wird und/oder sich verletzt – sei es durch einen Unfall, einen anderen Hund, durch Wild, den Straßenverkehr, die Aufnahme von Giftstoffen und/oder Unrat sowie verletzenden Gegenständen etc. – haftet die Dogwalkerin nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn es handelt sich um Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Kunden.
(4) Sollte sich der Hund, während er sich im unmittelbaren Besitz der Dogwalkerin befindet, verletzen, wird die Dogwalkerin den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen und nach Rücksprache und Einverständnis des Kunden mit dem Hund einen Tierarzt aufsuchen. Für die durch diesen Tierarztbesuch entstehenden Kosten wird die Dogwalkerin nicht aufkommen, die Kosten sind in voller Höhe von dem Kunden zu begleichen. Sollte die Dogwalkerin Tierarztkosten vorgelegt haben, verpflichten sich die Kunden, der Dogwalkerin den sich aus der entsprechenden Tierarztrechnung ergebenden Betrag zu erstatten.
(5) Sollte die Verletzung des Hundes im konkreten Einzelfall ein sofortiges Handeln der Dogwalkerin und somit einen sofortigen Besuch beim Tierarzt und/oder einer Tierklinik erforderlich machen ohne dass vorher mit dem Kunden Rücksprache gehalten werden konnte, sind auch die dadurch entstehenden Behandlungs- und Tierarztkosten sind in voller Höhe von dem Kunden zu begleichen. Sollte die Dogwalkerin Tierarztkosten vorgelegt haben, verpflichten sich die Kunden auch in diesem Fall, der Dogwalkerin den sich aus der entsprechenden Tierarztrechnung ergebenden Betrag zu erstatten.
(6) Sollte der Kunde der Dogwalkerin zwecks Abholung oder Zurückbringen des Hundes einen Schlüssel zur Wohnung/Haus etc. ausgehändigt haben, haftet die Dogwalkerin bei Verlust des Schlüssels ebenfalls nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, es sei denn es handelt sich um Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Kunden.

§ 7 Datenschutz

Die von dem Kunden angegeben personenbezogenen Daten werden von der Dogwalkerin gespeichert und allein zum Zwecke der Vertragserfüllung gespeichert und verarbeitet. Auf die separat auszuhändigende Einwilligungserklärung gemäß den Vorschriften der DSGVO wird verwiesen.

§ 8 Individualabreden

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geschlossenen Vereinbarung können die Dogwalkerin und der Kunde abweichende Individualabreden in Textform treffen. Diese sind dann gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder seine Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.